Ausschreibung und Einladung zum Lahrer Opti-Pokal 2010 |
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| Ort |
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Hafen des Yachtclub Lahr (Rhein-km 168,4) Oberwasser der Staustufe Gerstheim Wegbeschreibung |
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| Veranstalter |
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Yachtclub Lahr e.V. |
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| Zeitplan |
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Samstag, 27. März 2010 |
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13 Uhr: Begrüßung und Steuermannsbesprechung |
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Die weiteren Starts werden rechtzeitig bekanntgegeben. Es sind 4 Wettfahrten vorgesehen. Dabei werden von 1 bis 3 gesegelten Wettfahrten alle gewertet, bei 4 gesegelten Wettfahrten alle mit Ausnahme der schlechtesten gewertet. |
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ab 7,45 Uhr Frühstück im Clubschiff |
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Für Segler (Regattateilnehmer) kostenlos, für Eltern und Begleiter € 3.50 |
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Die Teilnahme und die Personenzahl bitte auf der Meldung vermerken. |
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| Meldestelle |
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Martina Wieber, Schwarzwaldweg 7, 77746 Schutterwald, Telefon: 0781-55275 zur Online-Meldung |
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| Meldeschluß |
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Montag, 22. März 2010 |
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| Meldegeld: |
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18.- € zahlbar nach Ankunft. |
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Das Meldegeld beinhaltet ein Frühstück und ein Essen am Sonntag |
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| Wertung: |
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Low-Point-System |
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Wettbewerbs- bestimmungen: |
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Die Wettfahrten werden nach den WR der ISAF, den Ordnungsvorschriften des DSV, den von der ISAF oder den vom technischen Ausschuß des DSV genehmigten Klassenregeln gesegelt. |
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| Haftung |
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Die Verantwortung für die Entscheidung eines Bootsführers, an einer Wettfahrt teilzunehmen oder sie fortzusetzen, liegt allein bei ihm Der Veranstalter ist berechtigt, in Fällen höherer Gewalt oder aufgrund behördlicher Anordnungen oder aus Sicherheitsgründen, Änderungen in der Durchführung der Veranstaltung vorzunehmen oder die Veranstaltung abzusagen. In diesen Fällen besteht keine Schadenersatzverpflichtung des Veranstalters gegenüber dem Teilnehmer. Eine Haftung des Veranstalters, gleich aus welchem Rechtsgrund, für Sach- und Vermögensschäden jeder Art und deren Folgen, die dem Teilnehmer während oder im Zusammenhang mit der Teilnahme an der Veranstaltung durch ein Verhalten des Veranstalters, seiner Vertreter, Erfüllungsgehilfen oder Beauftragten entstehen, ist bei der Verletzung von Pflichten, die nicht Haupt-, bzw. vertragswesentliche Pflichten (Kardinalpflichten) sind, beschränkt auf Schäden, die vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurden. Bei der Verletzung von Kardinalpflichten ist die Haftung des Veranstalters in Fällen einfacher Fahrlässigkeit beschränkt auf vorhersehbare, typischerweise eintretende Schäden. Soweit die Schadenersatzhaftung des Veranstalters ausgeschlossen oder eingeschränkt ist, befreit der Teilnehmer von der persönlichen Schadenersatzhaftung auch die Angestellten - Arbeitnehmer und Mitarbeiter - Vertreter, Erfüllungsgehilfen, Sponsoren und Personen, die Schlepp-, Sicherungs-, oder Bergungsfahrzeuge bereitstellen, führen oder bei deren Einsatz behilflich sind, sowie auch alle anderen Personen, denen im Zusammenhang mit der Durchführung der Veranstaltung ein Auftrag erteilt worden ist. Die gültigen Wettfahrtregeln der ISAF, die Ordnungsvorschriften Regattasegeln und das Verbandsrecht des DSV, die Klassenvorschriften sowie die Vorschriften der Ausschreibung und Segelanweisung sind einzuhalten und werden ausdrücklich anerkannt.. |
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| Preise |
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Pokale für die ersten 3 Sieger jeder Gruppe, Erinnerungspreise für alle Teilnehmer. |
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